Ordnungsmäßigkeit

Die Ordnungsmäßigkeit von elektronischen Archiven umfasst die Einhaltung von Grundsätzen und einer allgemeinen Systematik. Die Grundsätze sind rechtlicher Natur (z.B. Bundesabgabenordnung, Unternehmensgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Aktiengesetze, Datenschutzgesetz, Signaturgesetz) oder unternehmensinterne Vorgaben.

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