Protokollierung von Zugriffen auf das Archiv?
Aus abgabenrechtlicher Sicht ist die zentrale Grundlage für die ausschließlich elektronische Aufbewahrung der im Archiv abgelegten Daten, dass eine vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftsgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist und die nachträgliche Manipulation der gespeicherten Daten ausgeschlossen werden kann.
Compliance in der elektronischen Archivierung
Unter dem Begriff Compliance versteht man die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Best Practices. Dies ist vor allem von Bedeutung wenn in elektronischen Archiven Daten gespeichert werden die für die
• Abgabenerhebung vorgehalten werden müssen (zB Belege)
• Der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsfällen dienlich sind (zB Emails)
• spätere Beweisführung notwendig sind (zB Verträge oder Bonitätsauskünfte)
• besonders schützenwert sind, wie zB personenbezogene Daten

