Verfasst von
Gerald Pitschek am 15.10.2009
Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern kündigte auf der GDPdU-Jahrestagung des Compliance-Spezialisten hsp die Ausweiterung des Datenzugriffs über die Finanzbuchhaltung hinaus an. Während die Stufe 1 dazu genutzt wurde, Erfahrungen der Prüfungsdienste mit der maschinellen Auswertbarkeit von Finanz- und Lohnbuchhaltungsdaten zu sammeln, soll ab sofort die Stufe 2 folgen. Diese Stufe bringt die Ausweitung des Datenzugriffs von der eigentlichen Buchhaltung auf die vor und nachgelagerten Systeme wie Materialwirtschafts- und Auftragssteuerungssysteme.